Sicherheit Halogenlampen dürfen zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden nur in geeigneten Leuchten betrieben werden, die so konstruiert sind (Schutzschilde, Gitter etc.), dass bei einem eventuellen Lampenplatzer keine Teile/Splitter nach außen dringen können und dass beim Betrieb keine Ultraviolettstrahlung nach außen abgestrahlt werden kann. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass beim Betrieb der Lampen verstärkte Wärmeentwicklung auftreten kann. Nähere Hinweise hierzu erhalten Sie auf Anfrage. Mehr Informationen zu Airfieldlampen erhalten Sie in der Broschüre ?The Reliable Guiding Stars ? Effective Solutions for Airfield Lighting: Tungsten Halogen and the Innovative IRC Technology? (122 D04 10/03)Alle Airfieldlampen sind mit den Steckerkombinationen A, B, C/Z auf Anfrage erhältlich